Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Firma Exanto erbringt Ihre Leistungen für Ihre Kunden, die mit der Firma Verträge abschliessen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Exanto sie schriftlich bestätigt.

  3. Exanto ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von Exanto können unter www.Exanto kostenlos auf elektronischen Wege abgerufen werden.

  2. Alle Preise verstehen sich inkl. der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht extra ausgewiesen ist.

  3. Exanto ist berechtigt, die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwände gegen die Rechnungen von Exanto sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwändungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muß dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.

  4. Exanto behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Exanto ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Exanto für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

  5. Soweit Exanto kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. Exanto behält sich das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.

  6. In den Webhostingangeboten ist – soweit nicht anders angegeben – keine Neuregistrierung einer Domain und auch kein KK-Antrag beinhaltet. Die Registrierung einer Domain obliegt dem Kunden, kann aber auch von Exanto übernommen werden.

§ 3 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende (Zeitmonat) kündbar.

  2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss eXantp – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens eine Woche vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

  3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung reicht die Zusendung per Email. Vertragswirksam wird die Kündigung seitens des Kunden jedoch nur durch Zusendung einer handschriftlichen Unterzeichnung der Kündigung (Legitimationsprüfung) innerhalb einer Woche nach Emailversand. Die Kündigung durch Exanto kann ebenso per Email erfolgen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Exanto-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
  • dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermässige Inanspruchnahme überlastet werden,

  • die Zugriffsmöglichkeit auf die Exanto-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstossen Nutzung, Inhalt oder Gestaltung der Homepage/Server eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde Exanto das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage/Server solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist oder Exanto kann den Vertrag fristlos kündigen. Exanto ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Dienste durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung derselben auszuschliessen. Das Recht zur Kündigung gemäss §4 Abs.3 bleibt hiervon unberührt,

  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, und alle internen Schriftwechsel, Verträge und Absprachen mit Exanto vertraulich zu behandeln und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.

  • Exanto innerhalb eines Monats

  • Jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

  • bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Exanto geführt wird,

  • jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.

  • Der Kunde darf auf den Servern KEINE erotischen, radikalen oder strafbewährte Inhalte hinterlegen.

  • Der Kunde darf den ihm überlassenen Server nicht für das versenden jeglicher unerlaubter Werbung (Spam), sowie unsere Server nicht zur Überlastung (oder den Versuch) unserer und anderer Systeme nutzen.

  1. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann Exanto im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstösse gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen Exanto nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  2. Bei einem Verstoß des Kunden gegen $ 4 kann Exanto die Inhalte und den gesamten Email, DB und Webspace/Server ohne vorherige Information an den Kunden löschen bzw. ganz oder teilweise Leistungen zu sperren. Exanto kann alle oder einzelne Verträge mit dem Kunden fristlos kündigen. Exanto kann Schadensersatz vom Kunden verlangen (mind. eine Jahres-Pauschale) und den Vertrag ohne Frist kündigen und die Domain dekonnektieren. Schadensersatz seitens des Pflichtverletzenden Kunden gegenüber Exanto wird ausgeschlossen.

§ 5 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Exanto-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.

  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäss in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch.

  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Exanto-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Entgelte sind jeweils im Voraus – wie im Angebot angegeben -zu zahlen, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Die betriebsfähigen Bereitstellung ist dann gegeben, wenn der Kunde auf den Webserver des Kunden zugreifen kann, jeweils unabhängig von der Domainregistrierung bzw. des Domainumzuges. Der Kunde erhält von Exanto i.d.R. eine kostenlose Subdomain zur Verfügung gestellt, mit der dieser den Webserver ansprechen und Inhalte hinterlegen kann. Entgelte für Reseller und Serverkunden sind monatlich zu zahlen. Abrechnungszeitraum ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, jeweils dreimonatlich. Die nächste Abbuchung findet jeweils zum Fälligkeitstermin bzw. zur Monatsmitte – anfang statt. Die Vertragslaufzeiten gelten entsprechend.

  2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

  3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätetsens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

  4. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt Exanto diesem auf Anforderung entsprechend dem vetraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten / Verbindungsdaten zur Verfügung. Exanto weist – sofern die Rechnung bestritten wird – nach, daß die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  1. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäss §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.

  2. Sofern Exanto fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Gegen Ansprüche von Exanto kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgetellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vetrag zu.

  4. Exanto hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.

  5. Für die Folgen von Mängeln, Störungen und / oder Unterbrechungen der Leistungen von Exanto haftet Exanto nicht, wenn diese von Exanto nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von Exanto betrieben werden.

  6. Als Höchsthaftungssumme wird in allen Fällen maximal eine Monatspauschale für das Hosting festgesetzt, höchstens jedoch der tatsächliche Rechnungsbetrag von Exanto an den Kunden. Darüberhinausgehende Ansprüche gemaess abstrakter Schadensberechnung werden ausschliesslich in allen Fällen, sofern in den AGBs nichts anderweitiges vereinbart, von beiden Parteien ausgeschlossen.

  7. Exanto gewährleistet eine allgemeine Erreichbarkeit seiner Server von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Exanto liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Exanto kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist Exanto berechtigt, den Anschluss zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmässig.

  2. Im Falle des Zahlungsverzuges darf Exanto von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.

  3. Kommt der Kunde – für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder – in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, – in Verzug, so kann die Exanto das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Exanto vorbehalten.

  5. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder durch Widerspruch von der bezogenen Bank nicht eingelöst wird, berechnet Exanto dem Kunden Euro 12,50 pro Fall.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäss §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, daß Exanto seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

  2. Soweit sich Exanto Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Exanto berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

  3. Exanto steht dafür ein, daß alle Personen, die von Exanto mit der Abwicklung dieses einschliesslich der Exanto-Datenschutzlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der Exanto-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

  4. Die gesamte Korrespondenz mit Exanto unterliegt der Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von Ihnen an Dritte weitergegeben, publiziert oder zitiert werden. Einer Weitergabe oder Veröffentlichung – auch einer teilweisen – wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat Exanto das Recht zur fristlosen Kündigung.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vetrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von Exanto.

  2. Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedigungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Exanto-Kunden gebunden.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

  5. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.